Rechtsprechung
BVerwG, 10.04.2017 - 1 B 66.17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten
- rechtsportal.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wiedereinsetzung - wegen tiefgreifender Folgen der Säumnis?
Verfahrensgang
- VG Hannover, 25.02.2016 - 2 A 586/15
- OVG Niedersachsen, 23.01.2017 - 2 LB 221/16
- BVerwG, 10.04.2017 - 1 B 66.17
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus BVerwG, 10.04.2017 - 1 B 66.17
Diese Rechtsbehauptung ist rechtsirrig und setzt sich insbesondere nicht mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (seit BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 - BVerfGE 60, 253) auseinander, nach der das Wiedereinsetzungsrecht auch im Asylverfahren gilt und die Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten bei der Frage der Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist im verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren mit dem Grundgesetz vereinbar ist; Besonderheiten, die auf die Fristwahrung etwa mit Blick auf die Erschwerungen eines der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtigen Ausländers beim Zugang zu Gericht eingewirkt haben, sind nicht vorgetragen oder ersichtlich. - BVerwG, 21.09.1992 - 9 B 188.92
Verschulden bei Fristversäumnis - Zustellung von Urteilen an …
Auszug aus BVerwG, 10.04.2017 - 1 B 66.17
Zwar wäre es ein Verfahrensmangel im Sinne dieser Vorschrift, wenn das Berufungsgericht den Antrag der Kläger, ihnen wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 60 i.V.m. § 124a Abs. 6 VwGO), zu Unrecht abgelehnt hätte (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 21. September 1992 - 9 B 188.92 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 75).
- VGH Bayern, 12.07.2018 - 8 N 16.2563
Festsetzung eines Wasserschutzgebiets zum Schutz des Grundwassers
Er hat auch nicht dargelegt, dass es sich bei den für die Fristenüberwachung verantwortlichen Angestellten um gut ausgebildete, zuverlässige sowie sorgfältig ausgewählte und überwachte Bürokräfte gehandelt hat (vgl. BVerwG, B.v. 10.4.2017 - 1 B 66.17 - InfAuslR 2017, 261 = juris Rn. 2;… B.v. 6.6.1995 - 6 C 13.93 - BayVBl 1996, 284 = juris Rn. 5;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 32 Rn. 43;… Kallerhoff/Stamm in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, § 32 Rn. 20). - VGH Bayern, 14.02.2023 - 19 CS 22.2611
Keine Aussetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei zuletzt geduldetem, …
In dem Wiedereinsetzungsantrag ist deshalb darzulegen, dass kein schuldhaftes Handeln des Prozessbevollmächtigten vorliegt, sondern dass dieser hinreichende organisatorische Maßnahmen getroffen hat, um ein Fristversäumnis auszuschließen (vgl. BVerwG, B.v. 10.4.2017 - 1 B 66.17 - InfAuslR 2017, 261 Rn. 2). - BVerwG, 26.06.2017 - 1 B 113.17
Geltung des Wiedereinsetzungsrechts im Asylverfahren; Wiedereinsetzung in den …
Das Wiedereinsetzungsrecht gilt auch im Asylverfahren; die Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten bei der Frage der Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist ist im verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren mit dem Grundgesetz vereinbar (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. April 2017 - 1 B 66.17 - juris). - VGH Bayern, 18.02.2021 - 19 ZB 20.2436
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verschulden des …
In dem Wiedereinsetzungsantrag ist deshalb darzulegen, dass kein schuldhaftes Handeln des Prozessbevollmächtigten vorliegt, sondern dieser hinreichende organisatorische Maßnahmen getroffen hat (vgl. BVerwG, B.v. 10.4.2017 - 1 B 66.17 - InfAuslR 2017, 261 Rn. 2). - VGH Bayern, 22.08.2017 - 11 BV 17.891
Organisationspflicht des Prozessbevollmächtigten für den Fall seiner Erkrankung
In dem Wiedereinsetzungsantrag ist deshalb darzulegen, dass kein schuldhaftes Handeln des Prozessbevollmächtigten vorliegt, sondern dieser hinreichende organisatorische Maßnahmen getroffen hat (vgl. BVerwG, B.v. 10.4.2017 - 1 B 66.17 - InfAuslR 2017, 261 Rn. 2).